Hamburg: Vorschaltgesetz zur Reform beschlossen

Das Vergabegesetz soll in Hamburg reformiert werden. Allerdings hat der Hamburger Senat nun ein Vorschaltgesetz zur Reform des Vergaberechts beschlossen. So wird das Vergabegesetz in Hamburg schrittweise reformiert.

Mit dem Vorschaltgesetz wird die Vergaberechtsreform in Hamburg Schritt für Schritt eingeführt.
Mit dem Vorschaltgesetz wird die Vergaberechtsreform in Hamburg Schritt für Schritt eingeführt.

Im April wurde in Hamburg eine Vergaberechtsreform für die Stadt bekanntgegeben. Allerdings soll nun zuvor ein Vorschaltgesetz in Kraft treten. Mit dem Vorschaltgesetz soll die Handlungsfähigkeit der städtischen Vergabe-Dienststellen kurzfristig sichergestellt werden. In den vergangenen Jahren ist die Anzahl der Vergabeverfahren mit einem Auftragswert ab 100.00 Euro stetig gewachsen. Zusätzlich haben sich auch die Anforderungen verändert. Deshalb will man mit der angestrebten Gesetzesreform kurzfristig die Beschaffungsfähigkeit der Freie und Hansestadt Hamburg entlasten. Dafür werden beispielsweise in Hamburg auch die Beschaffungsstellen auf fünf Beschaffungs- und Vergabecenter konzentriert.

Mit dem Vorschaltgesetz können Vergaben im Liefer- und Dienstleistungsbereich bei einem Auftragswert, der nicht 100.000 EUR überschreitet, mit einem vereinfachten Beschaffungsverfahren durchgeführt werden. Als Konsequenz der vergangenen Jahre ermöglicht Hamburg außerdem, dass das Vergaberecht per Rechtsverordnung im Falle einer Katastrophe oder eine Pandemie ausgesetzt werden kann, damit die Handlungsfähigkeit in einer Notlage gewährleistet ist.

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Im Gesetzesentwurf ist noch kein Vorschlag zur Tariftreue enthalten. Eine zuvor geplante Regelung, soll vor dem Hintergrund einer angekündigten Regelung des Bundes erneut überdacht werden. Damit eine bundeseinheitliche Lösung gefunden werden kann, hat der Hamburger Senat den Beschluss gefasst, neue Regelungen zur Tariftreue erstmal vom Gesetz zu trennen und zu einem späteren Zeitpunkt zu erlassen.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel sagte zu: “Es ist klug, dass wir für die Tariftreue-Regelung in Hamburg den Vorstoß des Bundes noch abwarten und in einem zweiten Schritt beschließen. Um die Vergabedienststellen zu entlasten, ziehen wir nun in einem Vorschaltgesetz Erleichterungen vor und entbürokratisieren im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen unter 100.000 Euro.”

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Vor der Sommerpause will sich die Bürgerschaft mit dem Gesetzentwurf befassen.

Quelle: Pressemitteilung der Hamburger Finanzbehörde | B_I MEDIEN


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