Rheinland-Pfalz: Vergaberechtliche Erleichterungen verlängert

Nach der Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 wurden Vergabeerleichterungen beschlossen, um den Aufbau zu beschleunigen. Diese wurden nun in Rheinland-Pfalz erneut verlängert.

Die Vergabeerleichterungen können nur im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen der Flutkatastrophe angewandt werden.
Die Vergabeerleichterungen können nur im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen der Flutkatastrophe angewandt werden.

Ende Dezember hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau per Rundschreiben die vergaberechtlichen Erleichterungen zur Bewältigung der Auswirkungen der Flutkatastrophe neu gefasst. In den betroffenen Gebieten werden die Vergabeerleichterungen auch weiterhin benötigt, um den administrativen Aufwand für den Wiederaufbau in Rheinland-Pfalz zu verringern. Daher werden die Vergabeerleichterungen noch bis zum 31. März 2024 gelten, wenn die Beschaffung von Bau-, Liefer-, und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Katastrophe steht. Seit dem 01. Januar 2023 kann die Vergabe öffentlicher Aufträge nach 5.2.1. der Verwaltungsvorschrift “Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz” vom 18. August 2021 in einem wettbewerbsoffenen Vergabeverfahren erfolgen.

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Im Rundschreiben wird darauf hingewiesen, dass Auftraggeber unbedingt den vergaberechtlichen Wettbewerbsgrundsatz einhalten sollen, damit auch die freien Kapazitäten unterschiedlicher Unternehmen zur Durchführung eines Auftrages zu nutzen.

Das Rundschreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau können Sie hier nachlesen.

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Quelle: Auftragsberatungsstelle Hessen Newsletter Februar 2023 | B_I MEDIEN


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