Thüringen: Neues Vergabegesetz

In Thüringen soll mithilfe einer Änderung des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) Bürokratie abgebaut und Verfahren vereinfacht werden.

Die Gesetzesänderung des Thüringer Vergabegesetzes wurde am 03.11.2023 beschlossen.
Die Gesetzesänderung des Thüringer Vergabegesetzes wurde am 03.11.2023 beschlossen.

Der Landtag in Thüringen setzt mit der Änderung des Vergabegesetzes bestimmte Ziele um. So wurden Auftragswerte, ab denen das ThürVgG angewandt werden muss, angehoben und die sozialen und ökologischen Kriterien bei der Auftragsvergabe zusammengeführt. Auch die Anwendung des Vergabemindestlohns wurde vereinfacht: Der Mindestlohn für Vergaben wird in Zukunft 1,50 € über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.

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Mit den Änderungen soll die öffentliche Auftragsvergabe die Themen Tariftreue und gute Beschäftigungsbedingungen in den Fokus rücken.

Die wichtigsten Änderungen des Thüringer Vergabegesetzes

  • Auftragswert im Vergabeverfahren zur Anwendung des ThürVgG bei Bauaufträgen von 15.000 € auf 75.000 € angehoben
  • Auftragswert zur Anwendung des ThürVgG bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen von 10.000 € auf 30.000 € angehoben
  • Bündelung der sozialen und ökologischen Kriterien und vereinfachte Anwendung des vergaspezifischen Mindestlohns
  • Bestbieter müssen Nachweise nicht mehr über Formblätter, sondern können eine einfache Eigenauskunft erbringen
  • gesetzlich festgeschriebene Wertgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen, Verhandlungsvergaben und Freihändige Vergaben
  • Erleichterungen bei der digitalen Abgabe von Angeboten per E-Mail

Bereits im Sommer hatte die rot-rot-grüne Fraktion und die CDU-Fraktion geplant den Vergabemindestlohn zu erhöhen.

Update: Die Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes tritt am 01.01.2024 in Kraft. Das Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt 7/14 vom 30.11.2023 können Sie hier nachlesen.

Quelle: Thüringer Landtag | B_I MEDIEN


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