Vereinfachte Vergabeverfahren: Rechnungshof fürchtet eingeschränkten Wettbewerb

Der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, hat im Handelsblatt vor den negativen Auswirkungen von vereinfachten Vergabeverfahren in der Coronakrise gewarnt.

(Quelle: Bundesrechnungshof)
(Quelle: Bundesrechnungshof)

Damit die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie besser bewältigt werden können, hat sich die Bundesregierung am 03.06.2020 auf ein umfassendes Konjunktur-, Krisenbewältigungs- und Zukunftspaket mit einem Volumen von 130 Milliarden Euro verständigt.

Mit Lockerungen im Vergaberecht wollen Bund und Länder die Investitionen beschleunigen.

Auf der Suche nach einer einfachen eVergabe-Lösung?

Überzeugen Sie sich selbst und lassen Sie sich die Welt von B_I eVergabe durch unsere Expert:Innen kostenlos vorführen.

Termin vereinbaren
Kostenfreie Demo buchen

Der Präsident des Bundesrechnungshofs, Kay Scheller, warnte im Handelsblatt vor den Folgen vereinfachter Vergabeverfahren: "Lockerungen des Vergaberechts dürfen nicht zu Einschränkungen des Wettbewerbs und der Transparenz führen".

Die Vergabeerleichterungen zur Bewältigung der Corona-Krise seien mit den Erleichterungen aus dem Konjunkturpaket II nach der Finanzkrise 2009 vergleichbar.

Mehr aus der Vergabe!

Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.

Hier anmelden!

Ich akzeptiere die Datenschutz-Bestimmungen.
Newsletter Anlemdung
Newsletter Anlemdung

"Dazu hatten wir festgestellt, dass die mit den Erleichterungen verfolgten Ziele nicht erreicht worden waren. Vielmehr überwogen deutliche Nachteile beim Wettbewerb und bei der Wirtschaftlichkeit sowie eine erhöhte Korruptions- und Manipulationsgefahr", erklärte Scheller. "Die damaligen Maßnahmen haben sich als Fehler erwiesen. Sie sollten nicht wiederholt werden", mahnte Scheller.

Im Januar 2009 hatte die damalige Bundesregierung das Konjunkturpaket II aufgelegt, um die Folgen der Finanzkrise für die Wirtschaftt abzumildern. Damals ging es um 50 Milliarden Euro. Auch damals wurde das Vergaberecht für öffentliche Aufträge von Bund, Ländern und Kommunen gelockert. Vergleichbare Lockerung gab es auch während der Flüchtlingskrise 2015 und nun in der Coronakrise.

Hier geht es zum Artikel des Handelsblattes

Zu diesem Thema siehe auch:

(Quelle: Handelsblatt online 13.08.2020) | B_I MEDIEN


Aktuelle Meldungen aus dem Vergaberecht:

Erfahren Sie, wie der Start in die elektronische Vergabe zum Erfolg wird.

Wie lassen sich Anfängerfehler vermeiden?
Wir haben die Antworten für Sie.

Was Sie im Whitepaper erwartet →
B_I eVergabe Whitepaper