Eigenerklärung

Mit einer Eigenerklärung beweisen Bewerber ihre Eignung für einen öffentlichen Auftrag. Öffentliche Auftraggeber dürfen nur an geeignete Auftragnehmer öffentliche Aufträge vergeben.

Eigenerklärung

Um ihre Eignung für einen ausgeschriebenen Auftrag zu belegen, müssen Bewerber bzw. Bieter mit ihrem Teilnahmeantrag / ihrem Angebot die vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise vorlegen. Zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sollen Auftraggeber in der Regel Eigenerklärungen fordern. Unternehmen können dafür formlose Eigenerklärungen, die vom Auftraggeber geforderten Formulare oder das Standardformular für die Einheitliche Elektronische Eigenerklärung (EEE) nutzen.


Passende Beiträge zu "Eigenerklärung"

Aktuelle Nachrichten zu "Eigenerklärung"


Sie suchen Aufträge für Ihre Firma?

Finden Sie jetzt Aufträge in ganz Deutschland.