Offenes Verfahren

Bei einem offenen Verfahren fordert der öffentliche Auftraggeber mit einer europaweiten Bekanntmachung eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf.

Offenes Verfahren

Das offene Verfahren steht dem öffentlichen Auftraggeber bei EU-Vergaben nach seiner Wahl gleichrangig zum nicht offenen Verfahren zur Verfügung. Jedes interessierte Unternehmen ist berechtigt, ein Angebot abgeben.


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