Vergaberecht Basics - Das sollten Sie wissen!

Das Vergaberecht hat es in sich: Wer als Auftraggeber eine Beschaffung mit öffentlichen Mitteln durchführen oder als Auftragnehmer an einer Vergabe teilnehmen möchte, sollte unbedingt die Spielregeln des Vergabewesens kennen. Denn das spart beiden Parteien nicht nur Kopfzerbrechen, sondern stellt auch sicher, dass Fehler, die zum Ausschluss oder zur Wiederholung des Vergabeverfahrens führen können, vermieden werden.

Übersicht Vergaberecht: Was Sie über die Grundlagen des Vergaberechts wissen müssen, haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.
Übersicht Vergaberecht: Was Sie über die Grundlagen des Vergaberechts wissen müssen, haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.

Vergaberecht einfach erklärt: Grundwissen über das Vergaberecht für Einsteiger:innen

Das Vergaberecht ist aufgrund der unterschiedlichen Regelungen nicht nur für Einsteiger:innen komplex: Je nach zu beschaffender Leistung, Größe des Auftrags und Art des Auftraggebers gibt es unterschiedliche Regelungen, die beachtet werden müssen.

Was sollten Sie unbedingt wissen, bevor Sie an der nächsten Vergabe teilnehmen wollen? Wer muss sich an das Vergaberecht halten? Wer gehört zu den öffentlichen Auftraggebern? Welche Rechte haben Auftragnehmer während des Vergabeverfahrens? Was sind Schwellenwerte und warum ist es wichtig, diese zu kennen? Es gibt vieles zu beachten, um eine Vergabe durchzuführen oder an ihr teilzunehmen. Die Grundkenntnisse über Vergabeverfahren, Vergabearten und Grundsätze des Vergaberechts zu wissen und zu verstehen, helfen nicht nur bei der Teilnahme, sondern auch bei der Vorbereitung. Im Gegensatz zu privaten Aufträgen, reicht es nicht, nur Angebote einzureichen. Auftragnehmer müssen auch bestimmte Nachweise erbringen, um ihre Eignung für den Auftrag zu beweisen. Außerdem ist es für Auftragnehmer wichtig, ihre Rechte bei Vergabeverfahren zu kennen: So können z.B. Bieterfragen gestellt oder Rügen erteilt werden, wenn der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung unzulänglich ausgefüllt hat.

Das Vergaberecht ist nicht nur umfassend, es werden auch Aktualisierung vorgenommen, siehe beispielsweise die wechselnden Schwellenwerte oder die Vergaberechtsreform von 2016. Um sich das Basiswissen über das Vergaberecht (wieder-)anzueignen und um gewappnet durch den Vergabe-Dschungel zu gelangen, haben wir die wichtigsten Informationen zu allgemeinen und speziellen Fragen auf unserem Blog zusammengefasst.

Für den Anfang ist es wichtig, folgende Fragen eigenständig beantworten zu können und die Übersicht des Vergaberechts im Kopf zu haben.

Öffentliche AusschreibungenEU-Ausschreibungen
EU-AusschreibungenEignung nachweisen
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Welche Begriffe sollten Sie beim Start in das Vergaberecht unbedingt kennen?

Welche Vergaberegelungen gibt es im Vergaberecht?

Für die unterschiedlichen Auftraggeber und unterschiedlichen Beschaffungsgegenstände gibt es im Vergaberecht entsprechende Regelungen. Bauleistungen werden beispielsweise nach VOB/A vergeben, während Dienst- und Lieferleistungen gem. VOL/A oder UVgO beschafft werden. Aber wann greift welche Vergaberegel? Klicken Sie auf die einzelnen Verordnungen und erfahren Sie mehr.

Welche Arten von Vergabeverfahren gibt es?

Achtung: Vergabeverfahren ist nicht gleich Vergabeverfahren! Je nachdem, welche Verfahrensart der Auftraggeber aussuchen konnte, gilt es, bestimmte Aspekte besonders zu beachten. Dazu gehören beispielsweise einzuhaltende Fristen oder die geregelte Art und Weise der Bieterkommunikation. Außerdem gibt es Unterschiede im Vergaberecht zwischen nationalen und europaweiten Vergabeverfahren! Für nationale Verfahrensarten gibt es jeweils einen Gegenpart als europaweite Verfahrensart. Die Regelungen sind sich grundsätzlich sehr ähnlich, dennoch können die speziellen Unterschiede, z.B. wann eine Frist endet, sehr verschieden sein.

EU-VerfahrenNationale Verfahren
Offenes VerfahrenÖffentliche Ausschreibung
Nicht Offenes VerfahrenBeschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb & Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
VerhandlungsverfahrenVerhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb (UVgO)
Freihändige Vergabe mit und ohne Teilnahmewettbewerb
Wettbewerblicher Dialog
Innovationspartnerschaft

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Rechtlicher Hinweis:

Dieser Artikel dient lediglich zur Orientierung und ersetzt weder eine Rechtsberatung, noch können die Inhalte als Rechtsgrundlage genutzt werden. Die Richtigkeit der Angaben ist ohne Gewähr.

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