Registrierung (Auftragsvergabe)

Die Registrierung dient der Unternehmensbezeichnung. Der Auftraggeber kann diese von jedem Unternehmen zur elektronischen Kommunikation verlangen.

Registrierung (Auftragsvergabe)

Der Auftraggeber kann von jedem Unternehmen zur elektronischen Kommunikation die Angabe einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung (Registrierung) sowie einer elektronischen Adresse verlangen. Die Registrierungsdaten dürfen von den Auftraggebern ausschließlich dazu verwendet werden, Daten auf elektronischem Weg an die Unternehmen zu übermitteln. Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen darf der Auftraggeber jedoch keine Registrierung verlangen. Wenn die Unternehmen von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sie sich selbstständig informieren, ob Informationen zum Vergabeverfahren vorliegen (Holschuld).

Wie registriere ich mich bei Vergaben auf B_I eVergabe?

Mit dem B_I bieterassistent werden Bieter über alle Änderungen, Nachträge und Antworten auf Bieterfragen automatisch informiert. (gilt nur für Vergaben, die über B_I eVergabe abgewickelt werden)

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