Nachhaltigkeit in Vergabeverfahren

Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion reagiert. Ein wichtiger Aspekt der Anfrage bezog sich auf Nachhaltigkeit in Vergabeverfahren.

Mit der Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion beantwortet die Bundesregierung u.a. Fragen zur Nachhaltigkeit in Vergabeverfahren.
Mit der Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion beantwortet die Bundesregierung u.a. Fragen zur Nachhaltigkeit in Vergabeverfahren.

In einer Kleinen Anfrage hat die FDP-Fraktion Fragen zu Vergabeverfahren, Schwellenwerte und Nachhaltigkeit an die Bundesregierung gerichtet. Diese wurde nun von der Bundesregierung beantwortet. Nachhaltigkeitskriterien in Vergabeverfahren werden seit dem 01. Oktober 2020 durch die Bundesstatistiken in der Vergabestatistik systematisch erhoben. In der Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion schildert die Bundesregierung, dass bei großen öffentlichen Aufträgen über dem EU-Schwellenwert die angeführten nachhaltigen Kriterien in der Leistungsbeschreibung, in der Eignung, den Zuschlagskriterien oder den Ausführungsbedingungen überprüft werden. Auch bei Vergaben unterhalb des EU-Schwellenwertes findet eine Abfrage ab, ob nachhaltige Kriterien einbezogen wurden.

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Die Bundesregierung teilte mit, dass eine Datenerfassung bei öffentlichen Auftragsvergaben zuvor nur bei wenigen Kriterien erfolgte. Und: Die Datenerfassung fand weder automatisch, noch elektronisch statt. Mit dem neuen Statistiksystem erwartet die Bundesregierung relevante Datensätze in der kommenden zweiten Jahreshälfte. Der Halbjahresbericht der Vergabestatistik soll im Herbst 2021 vorgelegt werden.

In der Antwort wird dargelegt, dass Auftraggeber der öffentlichen Hand vielseitige Möglichkeiten haben, um Nachhaltigkeit in einer Ausschreibung stärker zu beachten. Dazu gehören: Kosten für mögliche Umweltbelastungen, die Emission von Treibhausgasen oder anderen Schadstoffen und Kosten zur Eindämmung des Klimawandels in der Vergabekalkulation herangezogen werden. Vergaberechtliche Vorgaben unbedingt das kostengünstigste Angebot zu nehmen, gebe es nicht. Die Ortsansässigkeit eines Unternehmens sei übrigens kein nachhaltiges Kriterium. Die Bundesregierung führte an, dass auch nicht-lokale Unternehmen Mitarbeitende und Material lokal unterbringen bzw. kaufen können. Unternehmen nur aufgrund ihres lokalen Standpunktes zu bevorzugen, verstoße außerdem gegen das Gleichbehandlungsgebot aller Bieter.

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Die gesamte Antwort der Bundesregierung können Sie hier nachlesen.

Mehr dazu: Vergabestatistik startet am 01. Oktober 2020

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Quelle: Deutscher Bundestag | B_I MEDIEN

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