Vergabestatistik startet am 1. Oktober 2020

Ab 1. Oktober müssen alle Auftraggeber vergebene öffentliche Aufträge und Konzessionen, die bezuschlagt wurden, an das Statistische Bundesamt (Destatis) melden.

Vergabestatistik startet am 1. Oktober 2020
Vergabestatistik startet am 1. Oktober 2020

Ab 1. Oktober 2020 sind alle Auftraggeber verpflichtet, die in der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) festgelegten Daten über die Vergabe öffentlicher Aufträge oder Konzessionen an das Statistische Bundesamt zu melden.

Wer muss Daten melden?

Nach der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) sind alle Auftraggeber nach § 98 GWB verpflichtet, die in der VergStatVO festgelegten Daten über die Vergabe öffentlicher Aufträge oder Konzessionenab Erreichen der EU-Schwellenwerte (Oberschwellenbereich) zu übermitteln (§ 2 Absatz 1, § 3 Absatz 1 VergStatVO).

Zusätzlich sind Auftraggeber nach § 99 GWB verpflichtet, die Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich unterhalb der EU-Schwellenwerte zu übermitteln, wenn der Auftragswert über 25 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) liegt (siehe § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 2 VergStatVO). Somit sind unter anderem auch Vergaben von freiberuflichen Leistungen nach § 50 UVgO meldepflichtig

Welche Daten konkret an die durch das Statistische Bundesamt (Destatis) betriebene Vergabestatistik zu melden sind, regeln die Anlagen zur VergStatVO.

Ab wann besteht die Meldepflicht zur Vergabestatistik?

Die Meldepflicht zur Vergabestatistik besteht für Auftrags-/Konzessionsvergaben mit Zuschlagsdatum ab dem 1. Oktober 2020. Im Fall einer losweisen Vergabe (Losaufteilung) ist folgende Vorgehensweise einzuhalten: Entscheidend ist das Zuschlagsdatum des letzten Loses. Liegt dieses Datum nach dem 30. September 2020, so ist das Vergabeverfahren/ der Beschaffungsvorgang insgesamt zu melden.

In welchem Zeitraum kann eine Vergabe gemeldet werden?

Eine Vergabe muss innerhalb von 60 Tagen nach Zuschlagserteilung gemeldet werden.

Mehr aus der Vergabe!

Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.

Hier anmelden!

Ich akzeptiere die Datenschutz-Bestimmungen.
Newsletter Anlemdung
Newsletter Anlemdung

Meldung durch Berichtsstelle(n)

Die Übermittlung von Daten an die Vergabestatistik erfordert in jedem Fall eine Registrierung einer Berichtsstelle bei Destatis.
Mehr Informationen zur Registrierung

Die Berichtsstellen melden die Daten der vergebenen Aufträge und Konzessionen, die sie als Vergabe-/Beschaffungsstelle selbst oder im Auftrag anderer Auftraggeber vergeben haben. Bei der Bestimmung der Berichtsstelle(n) muss der Auftrag-/Konzessionsgeber unterschiedliche Aspekte beachten (z.B. Wie viele Berichtsstellen können maximal bestimmt werden? Wie werden gemeinschaftliche Vergaben mehrerer Auftraggeber erfasst?)
Mehr Informationen zur Bestimmung der Berichtsstelle

Auf der Suche nach einer einfachen eVergabe-Lösung?

Überzeugen Sie sich selbst und lassen Sie sich die Welt von B_I eVergabe durch unsere Expert:Innen kostenlos vorführen.

Termin vereinbaren
Kostenfreie Demo buchen

Auf welchen Wegen kann zur Vergabestatistik gemeldet werden?

Allen Berichtsstellen stehen grundsätzlich zu jeder Zeit mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um zur Vergabestatistik zu melden.

Ausführliche Informationen zu den drei Meldewegen

  1. Manuelle Meldung via IDEV-Formular
  2. IT-System/Fachverfahren: automatisierte Datenübermittlung an die Schnittstelle der Vergabestatistik (eSTATISTIK.CORE)
  3. csv-Datenupload via .CORE Web

finden Sie hier.
(Quelle: DESTATIS) | B_I MEDIEN


Aktuelle Meldungen aus dem Vergaberecht:

Vergabe-Wissen in kleinen Häppchen

Erfahren Sie, wie der Start in die elektronische Vergabe zum Erfolg wird.

Wie lassen sich Anfängerfehler vermeiden?
Wir haben die Antworten für Sie.

Was Sie im Whitepaper erwartet →
B_I eVergabe Whitepaper