NRW: Verlängerung für beschleunigte Investitionen

Auch in Nordrhein-Westfalen bleiben die angehobenen Wertgrenzen vorerst bestehen. Somit hat ein weiteres Bundesland beschlossen, die angehobenen Wertgrenzen für einen verlängerten Zeitraum beizubehalten.

In NRW wurden die Wertgrenzen in den letzten zwei Jahren aufgrund der Corona-Pandemie und der Flutkatastrophe im Juli 2021 angehoben.
In NRW wurden die Wertgrenzen in den letzten zwei Jahren aufgrund der Corona-Pandemie und der Flutkatastrophe im Juli 2021 angehoben.

Einen Tag vor Weihnachten hat das Ministerium der Finanzen in Nordrhein-Westfalen bekannt gegeben, dass der Runderlass “Beschleunigung von Investitionen durch die Erhöhung vergaberechtlicher Wertgrenzen für die Beschaffung von Leistungen” verlängert wird. Die erhöhten Wertgrenzen für Vergabeverfahren werden nun bis zum 30.06.2022 für Ausschreibungen in Nordrhein-Westfalen gelten. Der Runderlass wäre zum 31.12.2021 außer Kraft getreten.

Mit der Verlängerung soll die Auftragsvergabe vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen vereinfacht werden, die in unmittelbaren und mittelbaren Zusammenhang zur Bekämpfung der Folgen stehen.

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Welche Wertgrenzen gelten seit dem Runderlass für beschleunigte Investitionen in Nordrhein-Westfalen für Bauleitstungen?

  • Direktaufträge sind bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 15 000 Euro ohne Umsatzsteuer möglich
  • Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb sind für jedes Gewerk bis zu einem vorab geschätzten Einzelauftragswert in Höhe von 750 000 Euro ohne Umsatzsteuer oder bis zu einem vorab geschätzten Gesamtauftragswert in Höhe von 1 250 000 Euro ohne Umsatzsteuer zulässig
  • Freihändige Vergaben sind für jedes Gewerk bis zu einem vorab geschätzten Einzelauftragswert in Höhe von 75 000 Euro ohne Umsatzsteuer oder bis zu einem vorab geschätzten Gesamtauftragswert in Höhe von 125 000 Euro ohne Umsatzsteuer zulässig
  • die freihändige Vergabe kann mit und ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden

Welche Wertgrenzen gelten seit dem Runderlass für beschleunigte Investitionen in Nordrhein-Westfalen für Liefer- und Dienstleistungen?

  • Direktaufträge sind bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 15 000 Euro ohne Umsatzsteuer kann ein Direktauftrag möglich
  • Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsvergaben können bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 100 000 Euro ohne Umsatzsteuer durchgeführt werden
  • Verhandlungsvergabe kann mit oder ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden

Die weiteren angehobenen Wertgrenzen können Sie hier in der Entwurfsfassung des Runderlasses lesen.

Die Überschrift des Runderlasses wird wie folgt geändert: “Beschleunigung von Investitionen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen durch die bestehende Pandemie sowie auch zur Bekämpfung und Eindämmung der nach wie vor akuten Covid 19 Pandemie und zur Bekämpfung der unmittelbaren und mittelbaren Folgen der Flutkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen durch die Erhöhung vergaberechtlicher Wertgrenzen für die Beschaffung von Leistungen”

Die Entwurfsfassung des Änderungserlasses tritt nach Veröffentlichung im Ministerialblatt des Landes Nordrhein Westfalen in Kraft und kann bereits ab dem 01. Januar 2022 angewandt werden.

Auch in Sachsen-Anhalt (mehr dazu hier) und im Saarland (mehr dazu hier) wurden die angehobenen Wertgrenzen verlängert.

Quelle: vergabe.NRW | B_I MEDIEN


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