Sachsen-Anhalt: Erste Eckpunkte zur Novellierung des Landesvergabegesetzes

Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Prof. Dr. Willingmann hat kürzlich die ersten Eckpunkte zur Novellierung des Landesvergabegesetzes vorgelegt. Sie stellen die Tarifbindung und einen Vergabemindestlohn in den Fokus.

Sachsen-Anhalt: Erste Eckpunkte zur Novellierung des Landesvergabegesetzes
Sachsen-Anhalt: Erste Eckpunkte zur Novellierung des Landesvergabegesetzes

Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann hat Ende Januar in Magdeburg die ersten Eckpunkte zur Novellierung des Landesvergabegesetzes vorgestellt.

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Vergabemindestlohn von 10,33 Euro/Stunde

Nach den Vorstellungen des Ministers sollen öffentliche Aufträge in Sachsen-Anhalt für Bauleistungen oder andere Dienstleistungen grundsätzlich nur noch an Unternehmen vergeben werden, die entweder tarifgebunden sind oder sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistungen mindestens das am Ort tarifvertraglich vorgesehene Entgelt zu bezahlen.

Soweit ein Tarifvertrag bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nicht herangezogen werden kann, soll künftig ein vergaberechtlicher Mindestlohn greifen. Aktuell ist ein Vergabemindestlohn bei 10,33 Euro pro Stunde vorgesehen. In den Folgejahren könnte der Mindestlohn in Anlehnung an die Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst weiter steigen.

Betroffen vom Vergabemindestlohn wären nach gegenwärtigem Stand unter anderem Unternehmen, die gastronomische Leistungen (Catering, Großküchen, Service) sowie Callcenter-Dienstleistungen erbringen. Vom Vergabemindestlohn nicht betroffen wäre fast die gesamte Bauwirtschaft sowie das Bauhandwerk (Maler, Dachdecker, Gerüstbauer …) in Sachsen-Anhalt, weil in diesen Branchen bereits tarifliche Mindestlöhne gelten, die höher sind als der Vergabemindestlohn.

Schwellenwerte

Die Schwellenwerte, ab denen das Landesvergabegesetz greift, sollen in der 2013 festgelegten Höhe bleiben. Bei Bauaufträgen beträgt der Schwellenwert 50.000 Euro und bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen 25.000 Euro.

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Prüfrechte

In einem noch zu bestimmenden Umfang oder anlassbezogen soll der öffentliche Auftraggeber verpflichtet werden, die Einhaltung der Vertragspflichten des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer zu überprüfen. Die Prüfung soll als Bestandteil der Prüfung der Richtigkeit der vom Auftragnehmer gestellten Rechnung und auch durch eine ausreichende Zahl von Stichproben erfolgen.

Weitere soziale, umweltbezogene und innovative Kriterien

Das neue Vergabegesetz soll künftig eine Aufzählung der zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen über Mindestentgelte, die ILO-Kernarbeitsnormen und das Wettbewerbsregister enthalten. Bei der Möglichkeit der Berücksichtigung sozialer, umweltbezogener und innovativer Kriterien im Vergabeverfahren soll neu aufgenommen werden, dass bei der Vergabe eines Auftrags die Anzahl der sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse beim Bieter hinterfragt werden darf. Auch die Frage der Beschäftigung Schwerbehinderter soll ergänzt werden.

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Überraschung zum Abschluss

Vereinfachung Formularwesen

Im Rahmen der Novelle soll außerdem das Formularwesen bei Ausschreibungen vereinfacht und damit unnötige Bürokratie abgebaut werden. Willingmann: „Bei der Entwicklung belastbarer Vergabeformulare im Stile eines Vergabehandbuchs wie auch bei der Untersetzung einzelner Kriterien setze ich auch auf die Wissenschaft.“

(Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Sachsen-Anhalt) | B_I MEDIEN

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