Verbändeanhörung zum Entwurf der Wettbewerbsregister-Verordnung (WRegVO ) äuft

Die Verbändeanhörung über den Entwurf der Wettbewerbsregisterverordnung (WRegVO) hat begonnen. Stellungnahmen sind bis 02.12.2020 möglich.

Verbändeanhörung zum Entwurf der Wettbewerbsregister-Verordnung (WRegVO ) äuft
Verbändeanhörung zum Entwurf der Wettbewerbsregister-Verordnung (WRegVO ) äuft

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 13. November 2020 die Länder- und Verbändeanhörung zum BMWi-Referentenentwurf der Verordnung über den Betrieb des Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (WRegVO) eingeleitet. Stellungnahmen sind bis zum 2. Dezember 2020 möglich.

Der Erlass der Rechtsverordnung ist Voraussetzung für die Inbetriebnahme des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt (BKartA).

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Grundlage für die Errichtung des Registers ist das Gesetz zur Einführung des Wettbewerbsregisters (Wettbewerbsregistergesetz, WRegG), das am 29. Juli 2017 in Kraft getreten ist und die Ermächtigung zum Erlass der Rechtsverordnung enthält.

Der Verordnungsentwurf berücksichtigt darüber hinaus bereits die Anpassungen des Wettbewerbsregistergesetzes im Rahmen von Artikel 7 des GWB-Digitalisierungsgesetzes („Zehntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0“).

WRegVO konkretisiert Regelungen des WRegG

Der Entwurf der Verordnung über den Betrieb des Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (WRegVO) konkretisiert die Regelungen des WRegG insbesondere im Hinblick auf folgende Bereiche:

  • Einzelheiten der elektronischen Kommunikation zwischen der Registerbehörde und den Nutzern des Registers (mitteilungspflichtige Behörden, Auftraggeber, Unternehmen) einschließlich der Registrierung
  • Voraussetzungen der Datenspeicherung, einschließlich Inhalt und Umfang der mitzuteilenden Daten sowie Datenschutzrechtlicher Vorgaben
  • Einführung einer Gebühr in Höhe von 20 Euro für die Erteilung einer Selbstauskunft aus dem Register
  • Anforderungen an Anträge und Nachweise der Unternehmen zur vorzeitigen Löschung von Eintragungen wegen durchgeführter Compliance-Maßnahmen (sogenannte vergaberechtliche Selbstreinigung).

Das BMWi weist darauf hin, dass der Entwurf noch nicht ressortabgestimmt ist.

**Zum Wettbewerbsregister siehe auch: **Bundeskartellamt: Bundesweites Wettbewerbsregister soll Anfang 2021 starten

(Quelle: BMWi) | B_I MEDIEN

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