Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat kürzlich einen Referentenentwurf der Bundesregierung für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen“ versandt.

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen erarbeitet.

Im Rahmen der Verbändeanhörung hat das BMWi den Entwurf kürzlich zur Stellungnahme versandt. Die Verbändeanhörung läuft bis zum 23.06.2020. Das BMWi weist darauf hin, dass die Abstimmung mit den Bundesressorts zu diesem Entwurf noch nicht abgeschlossen ist.

Der EuGH hatte Mitte des vergangenen Jahres die Rechtswidrigkeit der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure festgestellt. Mit Verkündung des Urteils besteht für die Bundesrepublik Deutschland die Pflicht, die nationale Rechtsordnung an die Vorgaben des Urteils anzupassen. Das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) enthält die gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen der HOAI, die bislang vorgeben, in der HOAI Mindest- und Höchsthonorarsätze festzulegen. Daher ist infolge des EuGH-Urteils zunächst das ArchLG anzupassen, das inhaltliche Festlegungen für die künftige HOAI enthält.

Ein Entwurf der HOAI-Änderungen wird gesondert erfolgen. Die Honorare sollen zukünftig frei verhandelbar sein, die neue HOAI soll aber weiterhin Berechnungsgrundlagen für die Vertragspartner bereitstellen.

Die Änderungen im ArchLG und der HOAI zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs haben auch Auswirkungen auf weitere bundesgesetzliche Regelungen.

Zusätzlich enthält das Gesetz einige Klarstellungen in den vergaberechtlichen Verordnungen für Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb bei äußerster Dringlichkeit. Diese Klarstellungen sollen für mehr Rechtsicherheit sorgen.

Hier geht es zum Referentenentwurf der Bundesregierung, Stand: 20.05.2020

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Zum Thema HOAI siehe auch:

(Quelle: Bundesverband Public Private Partnership - BPPP) | B_I MEDIEN


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