Sachsen-Anhalt: UVgO und Tariftreue- und Vergabegesetz in Kraft getreten

Seit dem 01. März 2023 gilt in Sachsen-Anhalt das Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt. Damit wurde nun auch die VOL/A durch die Unterschwellenvergabeordnung abgelöst.

Mit der Einführung des Tariftreue- und Vergabegesetzes wurden auch die Wertgrenzen angehoben, um den Bürokratieaufwand zu verringern.
Mit der Einführung des Tariftreue- und Vergabegesetzes wurden auch die Wertgrenzen angehoben, um den Bürokratieaufwand zu verringern.

Als 15. Bundesland hat Sachsen-Anhalt mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz die Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) eingeführt. Diese löst die bisher geltende VOL/A ab. Auch das Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt ist mit dem neuen Gesetz nicht mehr gültig. Öffentliche Auftraggeber müssen sich seit dem 01. März 2023 an das Tariftreue- und Vergabegeetz Sachsen-Anhalt halten.

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Mit dem neuen Gesetz ist festgelegt, dass Unternehmen ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen müssen, wenn sie an einer Vergabe teilnehmen wollen. Gibt es keine Tarifverträge, orientiert sich der Vergabemindestlohn an der niedrigsten Entgeltgruppe und der niedrigsten Entgeltstufe des aktuellen Tarifvertrags der Länder (Ost).

Mit dem Gesetz wurden auch neue erhöhte Wertgrenzen für den Geltungsbereich des Gesetzes eingeführt: Für Liefer- und Dienstleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von 40.000 Euro (zuvor 25.000) und für Bauaufträge ab 120.000 Euro (vorher 50.000). Damit will man Vergaben unbürokratischer gestalten.

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Am 18. November 2022 hatte der Landtag Sachsen-Anhalt das neue Tariftreue- und Vergabegesetz beschlossen.

➡ Das Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge können Sie hier einsehen.

Quelle: Newsletter Auftragsberatungsstelle SH März 2023 | B_I MEDIEN

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