Nationale Vergabeverfahren

Nationale Vergaben finden im Unterschwellenbereich statt und werden bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte ausgeschrieben. Wie auch im Oberschwellenbereich gibt es auch unterschiedliche Verfahrensarten. Wir erklären den Unterschied zwischen Öffentlicher Ausschreibung, Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergabe – jeweils mit und ohne Teilnahmewettbewerb.

Nationale Vergabeverfahren finden im Unterschwellenbereich statt. Bei nationalen Verfahrensarten sind die Regelungen gemäß Vergaberecht anders.
Nationale Vergabeverfahren finden im Unterschwellenbereich statt. Bei nationalen Verfahrensarten sind die Regelungen gemäß Vergaberecht anders.

Wie sind Vergaben im Unterschwellenbereich geregelt?

Nach dem Vergaberecht müssen öffentliche Aufträge grundsätzlich im Rahmen eines geregelten Vergabeverfahrens vergeben werden. Für das Vergabeverfahren stehen dem Auftraggeber unterschiedliche Verfahrensarten zur Verfügung.

Im Unterschwellenbereich, also für öffentliche Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte, sind die Verfahrensarten mit ihrem Ablauf im jeweils 1. Abschnitt der VOB/A und VOL∕A bzw. der UVgO abschließend dargestellt. Bei Unterschwellenvergaben galt früher grundsätzlich der Vorrang der Öffentlichen Ausschreibung. Das hat sich nun geändert:

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Analog zum Gleichrang von offenem und nicht offenem Verfahren im Oberschwellenbereich stehen dem Auftraggeber nach Einführung der UVgO und des 1. Abschnitts der VOB/A 2019 nun auch im Unterschwellenbereich die Öffentliche Ausschreibung und die Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb gleichberechtigt zur Verfügung. D.h., der Auftraggeber kann frei wählen, welche der beiden Verfahrensarten er nutzt. Die anderen im Unterschwellenbereich möglichen Verfahrensarten, wie die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder die Freihändige Vergabe bzw. Verhandlungsvergabe darf der Auftraggeber nur in vergaberechtlich begründeten Ausnahmefällen durchführen.

➨ Mit der Auftragsbekanntmachung beginnt das formelle Vergabeverfahren. Den gesamten Ablauf eines Vergabeverfahrens können Sie hier nachlesen.

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Vergabearten Unterschwellenbereich

Überschreitet der geschätzte Auftragswert eines Beschaffungsgegenstandes nicht den Schwellenwert, so wird ein nationales Vergabeverfahren durchgeführt. Dabei hat der Auftraggeber die Möglichkeit zwischen unterschiedlichen nationalen Verfahrensarten zu wählen. Welche Verfahrensart ausgewählt werden darf, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.

Was ist eine Öffentliche Ausschreibung?

Bei der öffentlichen Ausschreibung wird mit der Bekanntmachung in Tageszeitungen oder Ausschreibungsmedien wie der B_I ausschreibungsdatenbank eine unbeschränkte Zahl von Unternehmen zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Jedes interessierte Unternehmen ist berechtigt, ein Angebot abzugeben.

Wichtig: Bei öffentlichen Ausschreibungen und bei Verfahren mit vorhergehendem Teilnahmewettbewerb müssen Auftraggeber ihre Vergabeabsicht durch eine Auftragsbekanntmachung öffentlich bekannt machen. Die Bekanntmachung muss alle relevanten Daten des Auftraggebers sowie Informationen über Art und Umfang der Leistungen enthalten. (Wenn Sie auf einer Suche nach einem Vergabeportal sind: Die B_I eVergabe erlaubt es Ihnen den gesamten Vergabeprozess - von der Bekanntmachung bis zur Submission - elektronisch durchzuführen)

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Was ist eine Beschränkte Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb?

Bei der beschränkten Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb wird mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung eine unbeschränkte Zahl von Interessenten zur Abgabe eines Teilnahmeantrages aufgefordert. Nach Prüfung der Eignung werden die ausgewählten Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.

Zu einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb werden nur geeignete Unternehmen direkt angesprochen und zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Diese Verfahrensart ist nach den Regeln des Vergaberechts nur unter bestimmten Voraussetzungen (Wertgrenzen) oder in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Mehr dazu Thema Wertgrenzen erfahren Sie in unserem Blogartikel.

Was ist eine Freihändige Vergabe (Verhandlungsvergabe)?

Eine Freihändige Vergabe/Verhandlungsvergabe kann mit oder auch ohne Teilnahmewettbewerb erfolgen. Durch Veröffentlichung einer Bekanntmachung zum Teilnahmewettbewerb wird eine unbegrenzte Zahl von Interessenten zur Einreichung von Teilnahmeanträgen aufgefordert. Die im Teilnahmewettbewerb als geeignet ermittelten Unternehmen werden zur Aufnahme von Verhandlungen aufgefordert. Soweit zulässig, kann der Auftraggeber auf einen Teilnahmeantrag verzichten und Unternehmen, die ihm als geeignet bekannt sind, auch direkt ansprechen und zur Abgabe eines Angebots auffordern. Mehr zur Verhandlungsvergabe können Sie in unserem Blogbeitrag lesen.

Wichtig: Bei Beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bzw. Freihändiger Vergabe/Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb erfolgt keine Auftragsbekanntmachung.

Überblick über die nationalen Verfahrensarten im Vergaberecht: Vergaben im Unterschwellenbereich


Bei welchen Aufträgen sind welche Verfahrensarten laut Vergaberecht zulässig?

  • Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen gemäß UVgO sowie von Bauleistungen gemäß VOB/A 2019, 1. Abschnitt stehen dem Auftraggeber nach seiner Wahl die Öffentliche Ausschreibung und die Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb gleichberechtigt zur Verfügung. Bei Unterschwellenvergaben von Liefer- und Dienstleistungen nach VOL/A gilt weiterhin grundsätzlich der Vorrang der Öffentlichen Ausschreibung.
  • Im Unterschwellenbereich darf der Auftraggeber nur in vergaberechtlich begründeten Ausnahmefällen eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder eine Freihändige Vergabe bzw. Verhandlungsvergabe durchführen.

Informationen zu Verfahrensarten bei EU-weiten Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich können Sie in unserem Blogpost zu diesem Thema nachlesen.


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